Land > Eurasian EU(1)
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > No but 3PMSF becomes mandatory on steering and drive axles as
from 2023.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen
Festgelegte Winterperiode > 1. Dezember bis 28. Februar, aber jedes Mitgliedsland kann seinen eigenen Zeitraum bestimmen.
Land > Slowakei
Mindestprofiltiefe > 3 mm bei Antriebsachse, 1,6 mm bei den anderen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen. Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > 15. November bis 31. März
Land > Österreich
Mindestprofiltiefe > Radial : 5 mm / Diagonal : 6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja, mindestens auf einer Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben, wenn die Beschilderung die Mitführung eines Kettenpaares anzeigt.
Festgelegte Winterperiode > Lastkraftwagen: 1. November bis 15. April / Reisebusse: 1. November bis 15. März
Land > Belgien
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein, aber symmetrische Montage Vorgeschrieben bei M+S.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen
Festgelegte Winterperiode >
Land > Bosnien & Herzegowina
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja, mindestens auf einer Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge derzeit nicht mit M+S/3PMSF-Reifen bestückt sind.
Festgelegte Winterperiode > 15. November - 15. April
Land > Bulgarien
Mindestprofiltiefe > 1,6 bei den M+S/3PMSF-Reifen, 4 mm bei den anderen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge derzeit nicht mit M+S/3PMSF-Reifen bestückt sind.
Festgelegte Winterperiode > 15. November - 15. April
Land > Kroatien
Mindestprofiltiefe > 1,6 bei den M+S/3PMSF-Reifen, 4 mm bei den anderen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge derzeit nicht mit M+S/3PMSF-Reifen bestückt sind.
Festgelegte Winterperiode > 15. November - 15. April
Land > Tschechische Republik
Mindestprofiltiefe > 6 mm auf Antriebsachse, 1,6 mm bei den anderen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Vorgeschrieben auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt und sogar vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > 1. November bis 31. März, außer bei punktueller örtlicher Beschilderung
Land > Dänemark
Mindestprofiltiefe > 1 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen
Festgelegte Winterperiode > 1. November bis 15. April. Spikereifen erlaubt
Land > Eurasian EU(1)
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein, aber 3PMSF aber wird ab 2023 an Lenk- und Antriebsachse vorgeschrieben.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen
Festgelegte Winterperiode > 1. Dezember bis 28. Februar, aber jedes Mitgliedsland kann seinen eigenen Zeitraum bestimmen.
Land > Finnland
Mindestprofiltiefe > 5 mm bei der Antriebsachse, 3 mm bei den anderen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > M+S-Kennung vorgeschrieben an allen Achsen der Zugmaschine.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen
Festgelegte Winterperiode > 1. Dezember bis 28. Februar. Spikereifen erlaubt zwischen dem 1. November und dem 31. März.
Land > Frankreich
Mindestprofiltiefe > 1 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Ab 11/2021 in den Bergregionen bei:
Zugmaschine mit Anhänger: Ketten vorgeschrieben (auch bei 3PMSF-Reifen am Fahrzeug).
Einsatz von Ketten > Erlaubt und sogar vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung. Ab 11/2021 ist es in den Bergregionen Pflicht, ein Kettenpaar für die Lastzüge (Zugmaschine + Sattelauflieger oder Motorwagen + Anhänger) mitzuführen, auch wenn das Fahrzeug mit 3PMSF-Reifen ausgestattet ist.
Festgelegte Winterperiode > 1. November bis 31. März, außer bei punktueller örtlicher Beschilderung.
Land > Deutschland
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > 3PMSF vorgeschrieben unter winterlichen Bedingungen auf der Lenk- und Antriebsachse. Toleranz bis 2024 für die vor 2018 hergestellten M+S-Reifen.
Einsatz von Ketten > Erlaubt bei Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.
Festgelegte Winterperiode > Ohne. Der Straßenzustand (Schnee, Glatteis) entscheidet über den Zeitraum.
Land > Griechenland
Mindestprofiltiefe > 2 mm bei Lenkachse, 1,6 mm bei den anderen Achsen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Erlaubt und sogar vorgeschrieben an 2 Reifen der Antriebsachse bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > Keine
Land > Ungarn
Mindestprofiltiefe > 1,6 mm bei Reifengröße <750 mm / 3 mm bei Reifengröße > 750 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Erlaubt und sogar vorgeschrieben an 2 Reifen der Antriebsachse bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > Keine
Land > Irland
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen.
Festgelegte Winterperiode > Keine
Land > Italien
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nur auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung, außer wenn das Fahrzeug mit M+S-Reifen ausgestattet ist.
Festgelegte Winterperiode > 15/11 bis 15/04
Land > Kosovo
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben unter winterlichen Bedingungen.
Festgelegte Winterperiode > Ohne. Der Straßenzustand (Schnee, Glatteis) entscheidet über den Zeitraum.
Land > Luxemburg
Mindestprofiltiefe > 1,6 mm bei den LKW 1 mm bei den Anhängern/Sattelaufliegern.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen.
Festgelegte Winterperiode > Ohne. Der Straßenzustand (Schnee, Glatteis) entscheidet über den Zeitraum.
Land > Montenegro
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen.
Festgelegte Winterperiode > 15. November bis 15. März
Land > Nordmazedonien
Mindestprofiltiefe > 6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf allen Achsen.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen.
Festgelegte Winterperiode > 15. November bis 15. März
Land > Norwegen
Mindestprofiltiefe > 5 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > 3PMSF vorgeschrieben auf Lenkund Antriebsachse, M+S auf den anderen Achsen.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben während der Winterzeit.
Festgelegte Winterperiode > 15. November bis 15. März
Land > Niederlande
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Untersagt
Festgelegte Winterperiode > Keine
Land > Polen
Mindestprofiltiefe > 1,6 mm im Güterverkehr., / 3 mm im Personenverkehr.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > Variabel. Der Zeitraum wird von den örtlichen Behörden bestimmt.
Land > Portugal
Mindestprofiltiefe > 1 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > Keine
Land > Rumänien
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja
Einsatz von Ketten > Erlaubt auf Antriebsachse.
Festgelegte Winterperiode > 1. November bis 31. März
Land > Serbien
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge derzeit nicht mit M+S/3PMSF-Reifen bestückt sind.
Festgelegte Winterperiode > 1. November bis 31. März
Land > Slowakei
Mindestprofiltiefe > 3 mm bei Antriebsachse, 1,6 mm bei den anderen.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt unter winterlichen Bedingungen. Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > 15. November bis 31. März
Land > Slowenien
Mindestprofiltiefe > 3 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt bei fehlenden M+S/3PMSF-Reifen.
Festgelegte Winterperiode > 15. November bis 31. März
Land > Spanien
Mindestprofiltiefe > Keine. Die Hauptrillen müssen sichtbar sein.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Aber seit 2020 Pflicht zu 3PMSFReifen bei Fahrzeugen für den Einsatz im Personentransport bei schlechten Fahrbedingungen.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > Ohne. Aber die lokalen Behörden können die Fahrzeuge anhalten, wenn der Zustand der Straßen dies erfordert. Siehe auch (1)
Land > Schweden
Mindestprofiltiefe > 5 mm bei allen Achsen einer Zugmaschine, 1,6 mm bei Anhänger/ Sattelauflieger.
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > 3PMSF vorgeschrieben auf Lenkund Antriebsachse, M+S auf den anderen Achsen
Einsatz von Ketten > Erlaubt
Festgelegte Winterperiode > Vom 1. Oktober bis zum 15. April
Land > Schweiz
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode >
Land > Türkei
Mindestprofiltiefe > 4 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Ja. Auf Antriebsachse.
Einsatz von Ketten > Erlaubt
Festgelegte Winterperiode > Vom 1. Dezember bis zum 31. März
Land > Ukraine
Mindestprofiltiefe > 1 mm bei Güterverkehr, 2 mm bei Personenbeförderung
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Erlaubt
Festgelegte Winterperiode >
Land > Vereinigtes Königreich
Mindestprofiltiefe > 1 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Erlaubt
Festgelegte Winterperiode > Keine
Land > Sonstige Länder der EU
Mindestprofiltiefe > 1.6 mm
Pflicht zur Verwendung von Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennung > Nein.
Einsatz von Ketten > Vorgeschrieben bei entsprechender Beschilderung.
Festgelegte Winterperiode > Variabel. Der Zeitraum wird von den örtlichen Behörden bestimmt.
Zum Verständnis der unterschiedlichen Winterkennung: